Ähnlich wie Kraftfahrzeuge im Straßenverkehr, müssen Spielplätze regelmäßig einer Spielplatzinspektion unterzogen werden. Hierzu ist der Spielplatzbetreiber öffentlicher Spielplätze (z.B. Gemeinden, Schulen, Kindertagesstätten, Kleingartenvereine…) verpflichtet, regelmäßig folgende Inspektionen durchführen zu lassen: Erstabnahme nach Fertigstellung, Jährliche Hauptuntersuchung, operative Inspektion (alle 1 bis 3 Monate), visuelle Spielplatzkontrolle (wöchentlich bis täglich) Die Prüfung erfolgt nach den Regelwerken der DIN EN 1176/1177. Die regelmäßigen Inspektionen sind durch sachkundige Personen auszuführen. Als qualifizierter und FLL zertifizierter Spielplatzprüfer nach DIN 79161 führe ich diese Leistung durch und erstelle eine rechtssichere Dokumentation der durchgeführten Prüfung.