Ähnlich wie Kraftfahrzeuge im Straßenverkehr, müssen Spielplätze regelmäßig einer Prüfung und Inspektion unterzogen werden. Hierzu ist der Spielplatzbetreiber öffentlicher Spielplätze (z.B. Gemeinden, Schulen, Kindertagesstätten, Kleingartenvereine…) verpflichtet, regelmäßig folgende Inspektionen durchführen zu lassen: Erstabnahme nach Fertigstellung, Jährliche Hauptuntersuchung, operative Inspektion (alle 1 bis 3 Monate), visuelle Spielplatzkontrolle (wöchentlich bis täglich) Die Prüfung erfolgt nach den Regelwerken der DIN EN 1176/1177. Die regelmäßigen Inspektionen sind durch sachkundige Personen auszuführen. Als qualifizierter und FLL zertifizierter Spielplatzprüfer nach DIN 79161 führe ich diese Leistung durch und erstelle eine rechtssichere Dokumentation der durchgeführten Prüfung.