Gartenplanung - Fragen und Antworten
Jeder Garten ist individuell.
Genauso individuell können sich die Planungskosten verhalten.
Diese hängen ab von:
– Gartengröße
– Höhenunterschiede
– Schwierigkeitsgrad
– Einbauten wie Pool, Bewässerungsanlage, Beleuchtungskonzept
– Detailgrad der Planung
– zusätzliche Pflanzplanung
– 3D Visualisierungen
Die durchschnittlichen Planungskosten eines mittelgroßen Hausgartens liegen
zwischen ca. 900,00 – 4.500,00 Euro Brutto.
Gerne unterbreite ich Ihnen ein Angebot, welches in einzeln bestellbare und optionale Planungsschritte aufgeteilt ist.
Ja.
Für fast jedes Budget lässt sich ein Gartenkonzept erstellen.
Wichtig ist, das es dem Planer bekannt wird. Ansonsten ist eine Gartenplanung nicht zielführend.
Eine Gartenplanung lohnt schon deshalb, weil mit einem durchdachten Konzept schwerwiegende Fehler in der Ausführung vermieden werden.
Mit einer Gartenplanung passen Proportionen, Größe der Funktionsbereiche, Anordnung von schattenspendenden Bäumen, Farb- und Materialzusammenstellungen u.v.m
Nach einer umfassenden Beratung bei Ihnen vor Ort, erfolgt die Vermessung des Gartens und die Bestandsaufnahme. Danach wird zunächst die Vorentwurfsplanung erstellt und mit Ihnen besprochen. Auf Grundlage der Vorentwurfsplanung erfolgt die eigentliche Entwurfsplanung mit einem höheren Detaillierungsgrad wie z.B. Maß- und Höhenangaben. Je nach Bedarf wird diese ergänzt durch 3D Zeichnungen, Detailpläne, Pflanzpläne, Pflanzenlisten, Beleuchtungspläne, Bewässerungspläne. Alle Schritte sind nach dem Baukastenprinzip einzeln bestellbar.
Wir vereinbaren per Telefon oder E-Mail einen Besichtigungstermin bzw. ein Kennenlerngespräch. Hier berate ich Sie umfassend und gebe erste Gestaltungstipps.
Das Beratungsgespräch beträgt ca. 1-2 Stunden. Anschließend unterbreite ich Ihnen ein individuelles Honorarangebot für die Planung. Das Angebot ist nach dem Baukastenprinzip in mehrere einzelne Planungsschritte, die einzeln beauftragt werden können, aufgeteilt. Für den ersten Ortstermin berechne ich eine Beratungspauschale in Höhe von 150,00 Euro im Umkreis von 50 km um meinen Firmensitz. Weitere Entfernungen sind individuell zu berechnen.
Ja.
Es ist sogar sehr wichtig, Ihre Ideen mit einzubringen. Ich empfehle vor dem ersten Beratungsgespräch eine Stichwortliste anzulegen.
Inhalt der Liste kann sein:
– Wunsch-Bestandteile des Gartens (Spielfläche, Wasser, Pool, etc.)
– Nutzung des Gartens (Sport, Party, Gemüse anbauen etc.)
– Zeit die für die Pflege investiert werden kann
– Gestalterische Vorlieben (modern, geradelienig, clean, geschwungen, nostalgisch, klassisch, rustikal etc.)
Außerdem empfehle ich die Anfertigung einer Bildersammlung (Moodboard) mit Bildern aus dem Internet z.B. aus Pinterest oder Google oder ganz klassisch aus Gartenzeitschriften.
Trotz technischer Hilfsmittel wie Zeichenprogramme (CAD) ist Gartenplanung immer auch mit viel Zeit verbunden da der Garten gedanklich und technisch entwickelt werden muss. Nach jeder Planungsphase schließt sich eine Nachbesprechung an und Änderungen werden in den nächsten Planungsschritt eingefügt. Je nach Auslastung können schon einmal ca. 6 Wochen vom ersten Termin bis zur umsetzungsreifen Planung an Bearbeitungszeit entstehen.
Gerne berate ich Sie hinsichtlich:
- Pflegeleichtigkeit
- Dauerhaftigkeit
- Farbauswahl
- Auswahl in Bezug auf das Budget
- Rutschfestigkeit
- Auswahl in Bezug zur vorhandenen Materialien
- Verarbeitbarkeit
- Verwendbarkeit
Die Richtige Auswahl der geeigneten Pflanzen ist nicht einfach und bedarf eines speziellen Fachwissens. Bodenverhältnisse, Lichteinfluss, Windeinwirkungen sind neben der Funktionalität, Blütezeit, Ästhetik und hinsichtlich des Pflegeaufwandes zu berücksichtigen. Hier berate ich Sie gern, erstelle Pflanzlisten und Pflanzpläne.
Wenn Sie selbst handwerklich geschickt sind und sich die Umsetzung zutrauen, können Sie auch selbst tätig werden oder bereits Vorleistungen wie Abbrucharbeiten erledigen. Ansonsten empfehle ich die Arbeiten durch einen Fachbetrieb des Garten- und Landschaftsbaus ausführen zu lassen. Bei der Vermittlung bin ich gerne behilflich.
Nach der Fertigstellung der endgültigen Planung können Sie die Leistungen beim Landschaftsgärtner Ihres Vertrauens anfragen. Auf Wunsch erstelle ich ein komplettes Leistungsverzeichnis, aus dem alle Tätigkeiten hervorgehen. Gerne bin ich bei der Vermittlung eines geeigneten Fachbetriebes behilflich.
Auf besonderen Wunsch kann ich das anbieten.
Gutachten - Fragen und Antworten
Ein Privatgutachten wird meistens von einer Partei ohne Beteiligung der anderen Partei zur schnellen Feststellung von Baumängeln und deren Beweissicherung beauftragt. Sinn eines Privatgutachtens ist die schnelle Beweissicherung zur Erzielung einer außergerichtlichen Einigung bei Baumängeln.
Ein Gerichtsgutachten wird durch das Gericht in Auftrag gegeben. Das Gericht beauftrag hierzu einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen mit dem entsprechenden Bestellungsgebiet. (Sachgebiet)
Es werden nur Sachverhalte untersucht, die im Beweisbeschluss durch das Gericht festgelegt wurden. Weitere Abweichungen vom Bausoll dürfen nur nach Rücksprache mit dem Gericht ins Gutachten aufgenommen werden.
- Durch die Beauftragung eines Sachverständigen als Privatgutachter erfolgt eine schnelle Beweisaufnahme die vor Gericht Verwendung findet
- Durch die Beantragung eines selbständigen Beweisverfahrens beim Gericht, welches jedoch eine längere Bearbeitungszeit beansprucht. Hier können Beweise bereits verloren gegangen sein.
- Durch Feststellung durch einen Gerichtsgutachter im Zuge eines Rechtsstreites. Auch hier ist die Beweisführung nur erschwert möglich.
- Die Kosten eines Privatgutachters trägt zunächst die beauftragende Partei.
- Die Kosten des Gerichtsgutachters trägt die unterlegene Partei vor Gericht (§91 ZPO)
Die Kosten eines privaten Sachverständigengutachtens, welches von einer Partei in Auftrag gegeben wird, können geltend gemacht werden, wenn es prozessbezogen und zur Rechtsverfolgung notwendig war.
Ist eine Rechnung eines Unternehmens nicht prüfbar, weil die Lieferscheine, Aufmaße, Massenaufstellungen und sonstige Unterlagen fehlen, sollten Sie schriftlich Widerspruch einlegen und die fehlenden Unterlagen zur Prüfung nachfordern. Ggf. ist es sinnvoll einen Sachverständigen zur Prüfung hinzuzuziehen.
Privatgutachten werden regelmäßig als sogenannter Parteivortrag vor Gericht gewertet und nach Erfordernis durch einen durch das Gericht hinzugezogenen Gutachter überprüft.