Sachverständiger Gutachter

im Fachgebiet Garten- und Landschaftsbau, Herstellung und Unterhaltung

 

Beanstandungen bei der Ausführung und Erstellung von Außenanlagen sind bei fast allen Projekten mehr oder minder ausgeprägt zu finden.  Als Kunde bzw. Auftraggeber lassen sich diese Mängel oft schwer beurteilen oder erkennen. Eine unabhängige und neutrale Beurteilung ist daher oft sinnvoll um im Idealfall eine unkomplizierte, gütige Einigung mit dem Auftragnehmer zu erzielen oder gar schwerwiegende Fehler aufzudecken.

In einem Ortstermin findet eine Besichtigung statt. Oft reicht bereits eine anschließend zu erstellende gutachterliche Stellungnahme aus um hier ein umfangreiches und kostspieliges  Gutachten mit detaillierten Untersuchungen zu vermeiden und um die weiteren Schritte zu planen.       

Nach Erfordernis werden in einem umfangreichen Privatgutachten oder Parteigutachten im Vorfeld Untersuchungen vorgenommen, Auswertungen angefertigt und Sachverhalte festgestellt, welche zusammen mit einer  Kostenkalkulation zur Schadensbeseitigung in einer umfassenden, schriftlichen Dokumentation dargelegt werden. Hierdurch haben Sie ein Hilfsmittel, außergerichtlich Ansprüche durchzusetzen. Auch dient die rechtzeitige Konsultierung eines Gutachters der schnellen und zügigen Feststellung von gerichtsverwertbaren Beweisen während ein durch ein Gericht veranlasstes selbständiges Beweisverfahren deutlich mehr Zeit in Anspruch nimmt, so dass gerichtsverwertbare  Beweise bereits nicht mehr erfasst werden können. 
Kommt es zu einem Gerichtsverfahren, wird das Privatgutachten als sogenannter Parteivortrag gewertet und der Sachverständige nimmt als sachverständige Zeuge teil. Das Privatgutachten steht einem gerichtlich beauftragten Gutachten gleich und muss durch das Gericht bewertet werden.

Meine Leistungen im Überblick als Sachverständiger und Gutachter im Garten- und Landschaftsbau:


– Privatgutachten
– Versicherungsgutachten
– Beurteilung von Leistungen im Garten- und Landschaftsbau
– Feststellung von Abweichungen  gegenüber vertraglicher 
  Vereinbarungen
– Prüfung von Angeboten/Abrechnungen
– Beweissicherung
– Nachbarschaftsrechtliche Angelegenheiten
– Kostenbewertung von Schadensbeseitigungen
– Prüfung von Gewährleistungsansprüchen nach der Abnahme 
– Beratungsleistungen 

Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Vergütung in Anlehnung 
an das Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetz –
JVEG
Für Beratungstätigkeiten gilt § 611 ff BGB (Dienstvertrag)
Für die Erstellung von Gutachten gilt  § 631 ff BGB (Werkvertrag)

Gutachtertermin vereinbaren

Gerne komme ich zu Ihnen zur Begutachtung. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass ich aufgrund der hohen Termindichte und Nachfrage Termine nur auf schriftlicher Anfrage per E-Mail vergeben kann. Schildern Sie mir gerne kurz stichpunktartig den Schadensfall und hinterlassen Sie Ihre Kontaktdaten. Ihre Anfrage wird in kürzester Zeit beantwortet.  

Reinhard Bode 9153 1
Gutachter Sachverständiger Garten- und Landschaftsbau